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Sprachlernkonzept

 

Wir fördern und fordern Sprachkompetenz
„ Und die Stärke des Fadens liegt nicht darin, dass irgend eine Faser durch seine ganze Länge läuft, sondern darin, dass viele Fasern ineinander übergreifen.“ (Wittgenstein)
 
1. ZIELE
 
Neben der Vermittlung von Fach-, Methoden-, Selbst- und Sozialkompetenz ist uns der systematische Aufbau der Sprachkompetenz (Kommunikations-, Lese- und Schreibkompetenz) wichtig. Eine hohe Sprachkompetenz ist Grundlage für eine erfolgreiche Schullaufbahn mit dem Ziel des Abiturs. Darüber hinaus ist der sichere Umgang mit Sprache eine Voraussetzung für die Teilhabe am beruflichen, gesellschaftlichen und kulturellen Leben und ein Faktor für die Entwicklung einer stabilen Persönlichkeit.  Freude und Interesse am Lesen und an einem kreativen Umgang mit Sprache sollen geweckt und gefördert werden. 
Die Grundlage unserer Arbeit bildet der Runderlass „Förderung von Bildungserfolg und Teilhabe von Schülerinnen und Schülern nicht-deutscher Herkunftssprache“ (SVBl 7/2014 S. 330ff). Das Konzept wurde am 14.06.2016 einstimmig von der Gesamtkonferenz beschlossen.
 
 
2. UMSETZUNG
 
2.1 Bausteine des Sprachlernkonzepts für alle Schülerinnen und Schüler
 
 
2.2 Konkretisierung einzelner Bausteine
 
Im Rahmen der Anmeldung  werden alle wichtigen Informationen im Aufnahmebogen erfasst (Herkunftsland,  Sprache, Förderbedarf, Adresse, gesundheitliche Einschränkungen, Besonderheiten  etc.). Zudem werden die von den Grundschulen geführten ILE-Bögen mit Hinweisen auf Lese-Rechtschreibschwächen gesichtet. 
Zur Vorstellung der Schulordnung und der Schulregeln wird für Flüchtlingskinder ein Gesprächstermin (mit den Eltern) in Gegenwart eines Dolmetschers vereinbart, bevor der individuelle  Sprach- und Leistungsstand evaluiert wird. Auf dieser Basis können dann die Einstufung und Initiierung der notwendigen Fördermaßnahmen,  die Zuordnung zu einer Regelklasse sowie die Organisation der notwendigen Schulmaterialien erfolgen (BuT-Antrag). 
 
Für die Jahrgänge 5 bis 8 richten wir bedarfsgerecht nach Empfehlung der Deutsch-Kollegen Förderunterricht ein. Dieser Unterricht wird vierzehntäglich nachmittags (7. und 8. Stunde) von einem Deutsch-Fachlehrer durchgeführt. Der Unterricht hat das Ziel, Schülerinnen und Schüler mit Schwächen in der Grammatik und Rechtschreibung zu unterstützen. 
 
Für den Jahrgang 5 bieten wir zum zweiten Halbjahr in Kooperation mit der katholischen öffentlichen Bücherei St. Marien wöchentlich nachmittags (7. und 8. Stunde) eine Lese- AG an.
 
Vertretungskonzept
Für Vertretungsstunden steht uns eine Auswahl von Materialien zur gezielten Übung von Rechtschreibung und Grammatik für die einzelnen Jahrgänge zur Verfügung. Diese Materialen wurden von der Fachgruppe Deutsch zusammengestellt. Der Vertretungslehrer vermerkt in einer Klassenliste, welches Material er verwendet hat. Diese Vertretungs-Materialien sind für Lehrkräfte digital über ISerV (über den Pfad Dateien ® Lehrer® Konzepte und Materialien ® Fördermaterial Deutsch) abrufbar oder als Papierversion über den Ordner (Fördermaterial Deutsch), der im Lehrerzimmer aufbewahrt wird. 
 
Deutsch als Zweitsprache
Schülerinnen und Schüler, deren Herkunftssprache nicht Deutsch ist, die sich aber bereits gut ausdrücken, können dieses Angebot zur Unterstützung in allen Bereichen der Deutschen Sprache nutzen. Es nehmen mindestens vier Schülerinnen und Schüler teil. Die für diesen DAZ-Unterricht zur Verfügung stehenden Stunden werden jährlich gem. Ziffer 5.5 RdErl. d. MK v. 7.7.2011 (SVBl 8/2011 S. 258) neu beantragt. Ein Rechenschaftsbericht erfolgt zum 1.5. eines jeden Jahres an die Landesschulbehörde. 
 
Über das Bildungs- und Teilhabepakt (Link zu den Formularen) können berechtigte Schülerinnen und Schüler Lernförderung in allen Fächern und somit auch in Deutsch erhalten. Unsere Kooperation mit dem Bildungswerk Friesoythe sieht folgende Regelung vor:
Bei weniger als drei Schülerinnen und Schülern mit schwachen Deutsch-Kenntnissen erhalten diese nachmittags durch Referenten des Bildungswerks in unserem Haus Einzelförderung. Diese findet zweimal in der Woche je 60 min. statt. Ab einer Kleingruppe von drei Schülerinnen und Schülern besteht die Möglichkeit einer Gruppenförderung. Diese findet an jedem Wochentag vormittags für zwei Stunden durch Referenten des Bildungswerks statt. Während dieser Stunden werden die Schüler aus ihren Stammklassen herausgenommen. 
 
Nachteilsausgleich 
In den ersten beiden Jahren des Besuchs einer Schule in Deutschland können die Noten in den Fächern, in denen die Beherrschung der deutschen Sprache Voraussetzung für eine erfolgreiche Mitarbeit ist, durch Bemerkungen über den Leistungsstand und den Lernfortschritt ersetzt oder ergänzt werden. 
Für Schülerinnen und Schüler, die aufgrund noch nicht ausreichender Kompetenzen in der deutschen oder neu erlernten Fremdsprache nur einen erschwerte Zugang zu bestimmten Aufgabenstellungen haben, können die äußeren Bedingungen für die Leistungsfeststellung wie folgt verändert werden (Nachteilsausgleich): z. B. zusätzliche Bearbeitungszeit, zusätzliche Arbeitsmittel (Wörterbuch), personelle Unterstützung, alternative Präsentation, alternative Leistungsnachweise, individuelle Leistungsfeststellung . Eine Senkung der Leistungsanforderungen ist nicht zulässig. 
 
Sprachlernklassen (s.  Abschnitt 3). 
 
Ansprechpartner:
Herr Schimschal (Fachobmann Deutsch)
Frau Rolves, N.N. (Deutsch als Zweitsprache)
Frau Prins (Schüler unterstützen Schüler)
Frau Schmeichel-Möhlmann (Lehrerin für Begabungsförderung)
Frau Rolves (Lese-AG)
Frau Hanekamp (Beratungslehrerin)
Frau Fuhler (Leiterin des Bildungswerkes Friesoythe)
Frau Lück (gestellte Deutsch-Förderkraft vom Bildungswerk)
Herr Menke (Caritas Friesoythe)
Frau Korn (Sprachbildungszentrum Delmenhorst)
Frau Dr. Pöpken (Koordinatorin am AMG)
 
 
3. ERWEITERUNG DES KONZEPTES DURCH EINE SPRACHLERNKLASSE
 
3.1 Grundsätzliches
Das folgende Konzept wird im Bedarfsfall mit dem Beginn des Schuljahres 2016/2017 implementiert.  Neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen soll ein schneller Zugang zur deutschen  Sprache  ermöglicht und somit  die Integration beschleunigt werden.
In Kleingruppen werden die Schülerinnen und Schüler mit geringen oder keinen Deutschkenntnissen regelmäßig jahrgangsübergreifend unterrichtet.  Es  ist ein Stundenumfang von 30 Wochenstunden vorgesehen. Neben der Deutschförderung erhalten die Schülerinnen und Schüler Sport-, Kunst- , Musik- und Mathematik-Unterricht. Die Klassenleitung übernimmt eine in DAZ qualifizierte Lehrkraft. Der Unterricht konzentriert sich auf den Sprachenunterricht, wobei die sprachliche Handlungsfähigkeit in allen Fächern Gegenstand sein soll. Bei der Vermittlung fachlicher Inhalte orientiert er sich an den curricularen Vorgaben für die Fächer. Im Hinblick auf die zu erreichende Integration sollen die Schülerinnen und Schüler der Sprachlernklasse schon von Anfang an mit zunehmenden Anteilen in ausgewählten Fächern am Unterricht ihrer künftigen Regelklasse teilnehmen. Individuelle Stundenpläne werden erstellt. 
 
Die Entscheidung über den Übergang in die Regelklasse, die der Leistungsfähigkeit und dem Bildungsstand der Schülerinnen und Schüler entspricht, wird auf Grundlage der Beobachtungsbögen (vgl. Anhang 2-5), die Teil der Dokumentation der individuellen Lernentwicklung sind, getroffen.
 
Schülerinnen und Schüler, die eine Sprachlernklasse besucht haben, werden anschließend durch DAZ-Unterricht und individuelle Lernförderung (BuT) weiter unterstützt. 
 
Im Anschluss an die Sprachlernklasse werden die Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache mindestens ein Jahr weiter gefördert, um die erworbenen Fähigkeiten zu vertiefen und zu erweitern. Dafür sollte ein Stundenkontingent von mindestens zwei Stunden in der Woche zur Verfügung stehen. Dies geschieht im DAZ-Unterricht bzw. durch individuelle Lernförderung (BuT). 
 
3.2 Arbeitsplan für die Sprachlernklasse 
In der Sprachlernklasse wird nach einem Arbeitsplan vorgegangen, der an das Drei-Schienen-System, ein Konzept für den systematischen, kumulativ angelegten DaZ-Sprachunterricht, angelehnt ist. Grundlage ist das Lehrbuch „Logisch  – Deutsch für Jugendliche“ (Langenscheidt / Klett). Es ist unterteilt in vier Trainingskapitel. Diese wurden in Form von Zeitblöcken an ein Schuljahr angepasst und können gegebenenfalls zeitlich modifiziert werden:
 
  • 1. Block: Schuljahresbeginn bis zu den Herbstferien
  • 2. Block: Herbstferien bis zu den Zeugnisferien
  • 3. Block: Zeugnisferien bis zu den Osterferien
  • 4. Block: Osterferien bis zu dem Schuljahresende
 
Im Arbeitsplan sind die Kapitel des Lehrbuchs nach Grammatik und Wortschatz den vier Blöcken zugeteilt. Zusätzlich stehen für den Unterricht ergänzende Materialien und Spracherwerbsspiele zur Verfügung.
 
3.3 Beobachtungsbögen
Für alle Schülerinnen und Schüler der Sprachlernklasse wird ein individueller Beobachtungsbogen (Block 1, Block 2, Block 3, Block 4) geführt. Nach einer maximal dreimonatigen Eingewöhnungs- und Beobachtungsphase1 wird geprüft, ob eine verstärkte Teilnahme am Regelunterricht der Stammklasse möglich ist. So nehmen die Schülerinnen und Schüler mit kontinuierlich zunehmenden Anteilen am Regelunterricht und an den Arbeitsgemeinschaften teil. 
 
 
3.4 Material
  • DAZ Arbeitshefte: Logisch!
  • DAZ Mathe Arbeitsheft
  • Hamburger ABC
  • Bilderbücher, Spiele,  
  • Lernsoftware
  • Realmaterial (Spenden), z.B. Koffer mit Kleidungsstücken
  • (Schul)tasche mit Grundmaterial (Stadt, Sozialamt,)
 
3.5 Räume
Es sollten Kleingruppenräume zur Verfügung stehen, in denen auch das Material gelagert werden kann. 
 
3.6 Finanzierungsmöglichkeiten
  • Schulbudget
  • Förderverein
  • BuT (Gemeinde/Sozialamt, Caritas)
  • Schulträger
  • Sponsoring
  • Spenden
 
 
4. ABGELEITETE EVALUATIONS- UND ENTWICKLUNGSMAßNAHMEN
 
  • Kontinuierliche Weiterentwicklung des bestehenden Konzepts  gemeinsam mit den unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrern 
  • Regelmäßige Evaluation des Konzepts über das IServ Modul
  • Berücksichtigung der Einrichtung von Kleingruppenräumen bei geplanten Umbaumaßnahmen
  • Thematisierung Deutsch als Bildungssprache im Fachunterricht
  • Entwicklung eines einfachen Diagnosebogens zur Einschätzung des Kenntnisstandes der neu aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler
  • Sprachförderung und Sprachbildung in der Ganztagsschule prüfen
  • Entwicklung von Modulen zur kulturellen Bildung und Einbindung der neu zugewanderten Schülerinnen und Schüler in verschiedenen Fächern und Jahrgangsstufen
 
1 In begründeten Einzelfällen kann die Beobachtungsphase auf 6 Monate verlängert werden.